
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 1.0 – Stand: 20.08.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
smartEngin, Finkenweg 13, 04643 Geithain, Deutschland,
und seinen Kunden über die von smartEngin angebotenen Produkte und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die AGB gelten insbesondere für:
- WordPress-Plugins und sonstige Software,
- digitale Produkte und Downloads,
- Softwarelizenzen und Abonnements,
- Webdesign und Webentwicklung,
- individuelle Softwareentwicklung,
- Beratungsleistungen,
- Präsenz- und Online-Schulungen,
- direkt online buchbare Termine und Schulungen.
- Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote und Verträge, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Buchungsseite, dem individuellen Angebot oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung.
- smartEngin bietet sowohl standardisierte digitale Produkte als auch individuell auf den Kunden zugeschnittene Leistungen an.
- Bei individuellen Projekten ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungsumfang geschuldet. Leistungen, Funktionen oder Änderungen, die darüber hinausgehen, sind nicht automatisch im vereinbarten Preis enthalten.
- Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen werden nur nach Abstimmung mit dem Kunden erbracht und können gesondert berechnet werden.
3. Vertragsschluss
3.1 Online-Käufe digitaler Produkte und Software
- Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald smartEngin die Bestellung ausdrücklich bestätigt, eine entsprechende Bestell- oder Zahlungsbestätigung versendet oder das erworbene digitale Produkt bereitstellt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen wird vor Abschluss der Bestellung eindeutig darauf hingewiesen, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist.
3.2 Direkt buchbare Schulungen und Beratungen
Bei einer direkt über die Website vorgenommenen Buchung kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung durch smartEngin zustande.
3.3 Individuelle Leistungen
Bei Webentwicklung, individueller Softwareentwicklung, individuell angebotenen Schulungen und vergleichbaren Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme des von smartEngin erstellten individuellen Angebots zustande.
4. Vertragssprache und Speicherung von Vertragsdaten
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung seiner Bestellung beziehungsweise seines Vertrags.
- Soweit gesetzlich erforderlich, werden dem Verbraucher die Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
- Bestell-, Lizenz- und Rechnungsdaten können im smartEngin-Kundenbereich eingesehen werden, soweit diese Funktion für das jeweilige Produkt zur Verfügung steht.
- Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der AGB ist für den jeweiligen Vertrag maßgeblich. smartEngin kann die zu einer Bestellung gehörende AGB-Version dokumentieren und archivieren.
5. Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise beziehungsweise die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung.
- smartEngin nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
- Online-Käufe und direkt kostenpflichtig buchbare Leistungen sind grundsätzlich unmittelbar im Bestell- oder Buchungsvorgang zu bezahlen.
- Als Zahlungsdienstleister können insbesondere PayPal und Stripe eingesetzt werden. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
- Rechnungen für individuell vereinbarte Leistungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei individuellen Projekten können Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6. Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- smartEngin ist berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien angemessen ist.
- Bereits vollständig bezahlte, zeitlich unbefristete Nutzungsrechte werden nicht allein wegen späterer Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen deaktiviert.
7. Digitale Produkte, Downloads und Bereitstellung
- Digitale Produkte werden nach erfolgreichem Vertragsschluss beziehungsweise Zahlung elektronisch bereitgestellt, beispielsweise als Download, Freischaltung oder Lizenzschlüssel.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für Download, Installation und Nutzung notwendigen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten.
- Die jeweils unterstützten technischen Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus der Produktbeschreibung oder Dokumentation des jeweiligen Produkts.
- Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Mängelrechten, unberührt.
8. Softwarelizenzen und Aktivierungen
- Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie den für das betreffende Produkt ausgewiesenen Software- oder Open-Source-Lizenzbedingungen.
- Die erworbene Lizenzstufe bestimmt insbesondere, für wie viele Websites gleichzeitig lizenzgebundene Leistungen wie Lizenzaktivierung, automatische Updates, Support oder sonstige Premium-Funktionen genutzt werden können.
- Der Kunde darf eine Lizenz von einer Website deaktivieren und anschließend auf einer anderen Website aktivieren, sofern die zulässige Zahl gleichzeitig aktiver Websites nicht überschritten wird.
- Agenturen und vergleichbare Dienstleister dürfen die erworbenen Aktivierungen auch auf Websites ihrer eigenen Kunden einsetzen, sofern die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Aktivierungen eingehalten wird.
- Lizenzschlüssel, Kundenkonten und persönliche Zugänge dürfen nicht unabhängig von der zulässigen Nutzung verkauft, öffentlich bereitgestellt oder unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.
- Soweit für den Softwarecode Open-Source- oder andere Softwarelizenzen gelten, bleiben die hierdurch gewährten Rechte unberührt. Die kommerziellen Leistungen von smartEngin, insbesondere Aktivierung, Updateversorgung, Support und Kundenkonto, sind davon getrennt zu betrachten.
9. Einmalkauf und Lifetime-Produkte
- Bei einem ausdrücklich als Einmalkauf oder Lifetime angebotenen Produkt erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im Umfang der jeweiligen Produkt- und Lizenzbedingungen.
- „Lifetime“ bedeutet eine zeitlich unbefristete Nutzungsmöglichkeit des erworbenen Produkts. Die Bezeichnung begründet keinen Anspruch auf die unbegrenzte Bereitstellung sämtlicher zukünftiger Produktgenerationen, Neuentwicklungen oder Nachfolgeprodukte.
- Bei Einmalkauf- und Lifetime-Produkten stellt smartEngin mindestens fünf Jahre ab Kaufdatum Updates und Support für das erworbene Produkt zur Verfügung.
- Zwingende gesetzliche Aktualisierungs- und Mängelrechte, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben hiervon unberührt.
- Nach Ablauf der garantierten fünf Jahre können Updates und Support freiwillig weitergeführt werden. Ein weitergehender vertraglicher Anspruch besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. Updates
- Während des jeweils zugesagten Updatezeitraums umfasst die Updateversorgung insbesondere:
- notwendige Fehlerkorrekturen,
- Sicherheitsupdates,
- erforderliche technische Anpassungen,
- Anpassungen an unterstützte WordPress-, PHP- oder Serverversionen, soweit dies für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlich ist.
- Die Updatezusage beinhaltet nicht automatisch einen Anspruch auf:
- jede zukünftig entwickelte Zusatzfunktion,
- vollständig neue Produkte,
- eigenständige Nachfolgeprodukte,
- grundlegende Neuentwicklungen oder Produktgenerationen,
- kostenpflichtige Zusatzmodule, sofern diese nicht Bestandteil des erworbenen Produkts sind.
- Technische Systemanforderungen können sich während des Updatezeitraums ändern, wenn dies zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit sachlich erforderlich ist.
11. Support
- Soweit Support Bestandteil des jeweiligen Produkts ist, umfasst dieser insbesondere:
- Hilfe bei Installation und Aktivierung,
- Hilfe bei der grundlegenden Konfiguration,
- Unterstützung bei reproduzierbaren Fehlern des smartEngin-Produkts,
- Unterstützung bei Lizenz- und Updateproblemen,
- Hinweise zur Verwendung der dokumentierten Funktionen.
- Nicht Bestandteil des regulären Produktsupports sind insbesondere:
- individuelle Programmierleistungen,
- Entwicklung neuer Funktionen,
- Anpassungen an individuelle Kundenwünsche,
- Einrichtung oder Betreuung kompletter Websites,
- Anpassungen von Fremdplugins oder Themes,
- Fehlerbehebung an Hosting, WordPress, Themes oder Fremdsoftware, soweit die Ursache nicht im smartEngin-Produkt liegt,
- individuelle Schulungs- oder Beratungsleistungen.
- Leistungen außerhalb des regulären Supports können gesondert vereinbart und berechnet werden.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder ein bestimmtes Service-Level. Supportanfragen werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet.
12. Abonnements, Laufzeit und Kündigung
12.1 Allgemeines
- Bei als Monats- oder Jahresabonnement angebotenen Produkten ergibt sich die anfängliche Vertragslaufzeit aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- Während einer aktiven und bezahlten Abonnementlaufzeit erhält der Kunde die vertraglich vorgesehenen Updates und Supportleistungen.
12.2 Verbraucher
- Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorgaben für Vertragslaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen.
- Soweit sich ein zunächst befristetes Abonnement nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit automatisch verlängert, erfolgt die Verlängerung gegenüber Verbrauchern auf unbestimmte Zeit.
- Der Verbraucher kann das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.
- Soweit Zahlungen für einen Zeitraum geleistet wurden, der nach dem wirksamen Vertragsende liegt, werden diese anteilig erstattet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
12.3 Unternehmer
Bei Unternehmern verlängert sich ein Abonnement nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode um den entsprechenden Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums gekündigt wurde und die jeweilige Produktbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt.
12.4 Folgen der Kündigung
- Eine Kündigung kann jederzeit erklärt werden und wirkt zum jeweils zulässigen Vertragsende.
- Verbraucher können bei den hierfür vorgesehenen Verträgen zusätzlich die auf der Website bereitgestellte Online-Kündigungsfunktion nutzen.
- Nach Ende eines Abonnements bleibt die zuletzt rechtmäßig installierte Software grundsätzlich weiter funktionsfähig, soweit die jeweilige technische Ausgestaltung des Produkts dies ermöglicht.
- Mit Vertragsende entfallen jedoch der Anspruch auf zukünftige Updates, Support und sonstige an eine aktive Lizenz gebundene Leistungen.
- Nach Ende der Updateversorgung kann nicht garantiert werden, dass die Software dauerhaft mit zukünftigen Änderungen von WordPress, PHP, Serverumgebungen, Betriebssystemen, Browsern oder Drittsoftware kompatibel bleibt.
13. Freiwillige Geld-zurück-Garantie
- Eine freiwillige Geld-zurück-Garantie besteht ausschließlich für Produkte, bei denen eine solche Garantie auf der jeweiligen Produktseite ausdrücklich angeboten wird.
- Umfang, Dauer und Voraussetzungen der Garantie ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Produktbeschreibung.
- Eine freiwillige Geld-zurück-Garantie besteht zusätzlich zu gesetzlichen Rechten des Kunden und schränkt insbesondere gesetzliche Mängel- oder Widerrufsrechte nicht ein.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht oder das Widerrufsrecht wirksam erloschen ist.
- Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular gesondert.
- Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen, wenn insbesondere:
- smartEngin mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass smartEngin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt,
- der Verbraucher bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er hierdurch mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert,
- und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung bereitgestellt wurde.
- Bei Dienstleistungen, insbesondere Beratungen und Schulungen, gelten für einen vorzeitigen Leistungsbeginn und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch vertragliche Stornierungsregelungen nicht eingeschränkt.
15. Webdesign und individuelle Softwareentwicklung
- Bei individuellen Entwicklungsleistungen ist der im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungsumfang verbindlich.
- Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen, die nach Vertragsschluss gewünscht werden und nicht vom vereinbarten Umfang umfasst sind, können ein zusätzliches Angebot und eine zusätzliche Vergütung erfordern.
- smartEngin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Verfahren, Werkzeuge, Bibliotheken und eigene wiederverwendbare Komponenten einzusetzen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Soweit Drittanbieter-Software, Open-Source-Komponenten oder sonstige Fremdkomponenten eingesetzt werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Entscheidungen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Dazu können insbesondere gehören:
- Texte,
- Bilder,
- Logos,
- Zugangsdaten,
- Hosting- und WordPress-Zugänge,
- API-Zugangsdaten,
- technische Informationen,
- Freigaben,
- Entscheidungen und Rückmeldungen.
- Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
- Entsteht smartEngin hierdurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
17. Abnahme individueller Werkleistungen
- Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich oder vertraglich eine Abnahme vorsieht, wird smartEngin dem Kunden die Fertigstellung mitteilen und die Leistung zur Prüfung bereitstellen.
- Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete wesentliche Mängel mitzuteilen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- smartEngin kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
- Gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahme durch Fristablauf nur ein, wenn zusätzlich die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt wurden und der Verbraucher insbesondere ordnungsgemäß über die Folgen einer unterlassenen Erklärung informiert wurde.
- Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
18. Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen
- Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am individuellen Endergebnis.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht, das Endergebnis für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu verwenden.
- Bereits vor Projektbeginn vorhandene oder allgemein wiederverwendbare Bestandteile von smartEngin bleiben hiervon unberührt. Hierzu gehören insbesondere:
- Bibliotheken,
- Frameworks,
- Routinen,
- allgemeine Softwaremodule,
- Entwicklungswerkzeuge,
- wiederverwendbare Codebestandteile,
- allgemeine technische Konzepte.
- Eine ausschließliche Übertragung sämtlicher Rechte oder die Übertragung sämtlicher Entwicklungsgrundlagen und Quellcodebestandteile erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
19. Schulungen und Beratungen
- Schulungen und Beratungen können als Präsenzveranstaltung, Online-Veranstaltung oder in einer individuell vereinbarten Form durchgeführt werden.
- Inhalt, Termin, Dauer, Ort beziehungsweise Online-Zugang und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Buchung oder dem individuellen Angebot.
- smartEngin ist berechtigt, fachlich gebotene geringfügige Anpassungen des Ablaufs vorzunehmen, soweit der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung dadurch nicht verändert wird.
20. Stornierung durch den Kunden
Für Beratungen, Termine und Schulungen gelten, soweit im individuellen Angebot keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, folgende Stornobedingungen:
- Mehr als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin:
kostenfreie Stornierung. - Von sieben Kalendertagen bis einschließlich 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin:
50 % der vereinbarten Vergütung. - Weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen:
100 % der vereinbarten Vergütung. - Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass smartEngin durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- smartEngin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Stornierungsregelungen unberührt.
21. Absage oder Terminverschiebung durch smartEngin
- Kann smartEngin eine Schulung, Beratung oder einen Termin aus wichtigem Grund nicht durchführen, wird dem Kunden grundsätzlich ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
- Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar beziehungsweise wird dieser nicht gewünscht, werden für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
22. Schulungsunterlagen und Aufzeichnungen
- Von smartEngin bereitgestellte Schulungsunterlagen dürfen vom jeweiligen Teilnehmer für eigene Zwecke verwendet werden.
- Eine Veröffentlichung, öffentliche Bereitstellung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder ein Weiterverkauf ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.
- Video-, Audio- oder sonstige Aufzeichnungen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung von smartEngin zulässig.
- Beabsichtigt smartEngin selbst eine Aufzeichnung einer Schulung oder Veranstaltung, werden die Teilnehmer hierüber vorher informiert. Erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen bleiben unberührt.
23. Technische Voraussetzungen bei Online-Leistungen
- Bei Online-Schulungen, Beratungen und digitalen Produkten ist der Kunde dafür verantwortlich, eine geeignete technische Ausstattung bereitzuhalten.
- Dazu gehören insbesondere:
- eine ausreichende Internetverbindung,
- ein geeignetes Endgerät,
- ein aktueller Browser,
- gegebenenfalls erforderliche Software,
- funktionsfähige Audio- oder Videotechnik.
- smartEngin haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich aus dem technischen Verantwortungsbereich des Kunden stammen.
- Verhindert dagegen eine von smartEngin zu vertretende technische Störung die wesentliche Durchführung einer vereinbarten Online-Leistung, wird grundsätzlich ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung angeboten.
24. Technische Voraussetzungen für Software
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für das jeweilige Produkt angegebenen technischen Systemvoraussetzungen einzuhalten.
- smartEngin kann nicht gewährleisten, dass ein Produkt mit jeder denkbaren Kombination aus:
- WordPress-Versionen,
- PHP-Versionen,
- Themes,
- Drittanbieter-Plugins,
- Serverkonfigurationen,
- individuellen Codeänderungen oder
- sonstiger Fremdsoftware
kompatibel ist, sofern eine solche Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesagt wurde oder gesetzlich geschuldet ist.
- Vor Updates, Installationen oder wesentlichen technischen Änderungen sollte der Kunde ein aktuelles und funktionsfähiges Backup seiner Website und Daten erstellen.
- Ein Produktmangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine Software außerhalb der angegebenen oder vereinbarten technischen Umgebung nicht funktioniert.
- Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
25. Mängelrechte
- Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nicht wirksam etwas anderes bestimmt wurde.
- Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Mängelrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Bei digitalen Produkten gelten gegenüber Verbrauchern insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Vertragsmäßigkeit, Bereitstellung, Aktualisierungen und Abhilferechte.
- Der Kunde soll festgestellte Fehler möglichst nachvollziehbar beschreiben und, soweit möglich, Informationen zur technischen Umgebung sowie zur Reproduzierbarkeit zur Verfügung stellen.
26. Haftung
- smartEngin haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet smartEngin nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Erfüllungsgehilfen und sonstigen von smartEngin eingesetzten Personen.
- Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
27. Drittanbieter und externe Dienste
- Soweit eine Leistung die Nutzung von Drittanbieter-Diensten voraussetzt oder solche Dienste einbindet, kann deren Verfügbarkeit außerhalb des Einflussbereichs von smartEngin liegen.
- smartEngin übernimmt keine Garantie für die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit, Preisgestaltung oder Funktionsweise von Drittanbieter-Diensten, sofern smartEngin dies nicht ausdrücklich vertraglich zugesagt hat.
- Muss eine Leistung aufgrund einer vom Drittanbieter vorgenommenen technischen Änderung angepasst werden, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu Updates, Leistungsänderungen und Mängeln.
28. Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
29. Gerichtsstand
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von smartEngin als Gerichtsstand vereinbart.
- Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
30. Verbraucherstreitbeilegung
smartEngin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
31. Änderungen dieser AGB
- Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
- Eine spätere Änderung dieser auf der Website veröffentlichten AGB ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht automatisch.
- Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung oder einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage.
32. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individualvereinbarungen zwischen smartEngin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
smartEngin – Pierre Kühnert
Finkenweg 13
04643 Geithain
Deutschland
E-Mail: info@smartengin.de
AGB-Version 1.0
Stand: 20.08.2026
